Erbrecht und Nachfolgerecht

Eine weitsichtige und tragfähige Nachfolgeplanung ist sowohl im betrieblichen als auch im privaten Bereich von entscheidender Bedeutung für die geschäftliche sowie die familiäre Absicherung. Bei den zu treffenden Entscheidungen geben wir wichtige Hinweise und Anregungen sowie rechtliche Hilfestellung bei der Gestaltung der vertraglichen und testamentarischen Regelungen.

Ferner begleiten wir unsere Mandanten beim Eintritt des Erbfalls durch die z. T. schwere Zeit der Auseinandersetzung unter den Miterben sowie bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen; hierbei streben wir vorrangig außergerichtliche Konfliktlösungen an, um die verwandtschaftlichen Beziehungen sowenig wie möglich zu belasten. Fundierte rechtliche Kenntnisse ermöglichen darüber hinaus den Bestand in gerichtlichen Verfahren, sofern diese unvermeidbar werden.

Weitere Informationen zu unseren übrigen Fachgebieten:

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Familienrecht

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Allgemeines Zivilrecht

einschl. Unternehmensrecht
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