Familienrecht

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Familienrecht in der außergerichtlichen Begleitung mit dem Ziel, sämtliche anstehenden Fragen durch Ehevertrag bzw. Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung verbindlich zu klären.

Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung gleichwohl unvermeidlich, vertritt Malte Reiner Ihre Interessen auch im Rahmen der dann notwendigen Gerichtsverfahren.

Weitere Informationen zu unseren übrigen Fachgebieten:

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Erb- und Nachfolgerecht

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Allgemeines Zivilrecht

einschl. Unternehmensrecht
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